Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
Die Landesregierung hat die Corona Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen in Baden Württemberg. In vielen Lebensbereichen gilt nun wieder die 3-G Regel statt wie bisher 2-G.
Auch bei der Sportausübung gilt damit seit dem 23. Februar wieder die 3-G Regelung und sorgt damit für Erleichterung bei Training und Wettkämpfen. Somit steht das Training wieder für jeden offen.
Bitte führt gewissenhaft eure Nachweise bei euch mit und zeigt sie unaufgefordert dem Wirtschaftsdienst vor. Nicht immunisierte Schützen benötigen einen tagesaktuellen Schnelltest einer zertifizierten Teststelle der maximal 24 Stunden alt ist, oder einen PCR Test der maximal 48 Stunden alt ist.
Hier die aktuellen Regelungen für die einzelnen Stufen:
Liebe Grüße
Sabrina Dannheimer