Liebe Schützinnen und Schützen,
leider ist es durch die vorübergehende Schließung unserer Schießstände derzeit nicht möglich die regelmäßigen Schießnachweise zu erbringen. Wie bereits Anfang November vom Badischer Sportschützenverband mitgeteilt, wird dies nicht zu Lasten des Schützen ausgelegt.
Hierzu ein Anzug aus dem aktuellen Infobrief des BSV:
„Zur Bearbeitung von Bedürfnisanträgen bitten wir Sie aber, falls möglich, Ihre Schießnachweise nicht nur für ein Jahr rückwirkend ab Antragstellung, sondern auch für einige Monate vor der Jahresfrist, bei uns einzureichen. Bei Fragen oder in Einzelfällen beraten Sie die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle gerne individuell.“
Grüße
Eure Vorstandschaft