Liebe Mitglieder des SSV Rot,
das Warten hat ein Ende! Mit der Lockerung der Corona-Vorschriften, durch das Regierungspräsidium Baden-Württemberg, dürfen wir ab dem 11.05.2020 unsere Schießanlage wieder öffnen. Wir möchten euch darüber informieren, dass wir nun den Schießbetrieb zum 19.05.2020 wieder aufnehmen wollen!
Die Öffnung ist allerdings mit einigen, teilweise weitreichenden Einschränkungen verbunden! Alle Details zu den ab sofort geltenden Regelungen könnt ihr an den Aushängen im Schützenhaus nachlesen. Gerne möchten wir euch aber schon jetzt ein paar Eckpunkte nennen:
- Beim Betreten und Verlassen des Standes muss eine geeignete Mund-Nasenabdeckung getragen werden!
- Die Anzahl der Personen auf dem 25m und 50m Stand ist auf fünf (4 Schützen und 1 Aufsicht) begrenzt!
- Ein Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist untersagt, das heißt, sollte der Schießstand belegt sein, muss im Auto gewartet werden!
- Die Schießzeit für die einzelnen Schützen ist vorläufig auf 50 Minuten begrenzt und kann von der Aufsicht bei großer Nachfrage gekürzt werden!
- Ein Training außerhalb der vorgegebenen Schießzeiten ist nicht erlaubt!
- Besucher, Zuschauer und Gastschützen sind nicht zugelassen!
- Leihwaffen werden momentan nicht ausgegeben!
Zum Training kann an den üblichen Trainingstagen von 19:00 – 22:00 Uhr bzw. Samstags von 15.00 – 18.00 Uhr, vorerst nur mit Voranmeldung gekommen werden! Sonntags bleibt das Schützenhaus geschlossen. Aufgrund der vorgenannten Bestimmungen ist vermutlich mit einer Wartezeit zu rechnen.
Die gewünschte Trainingszeit ist telefonisch mit unserem Sportleiter Andreas Stumm abzustimmen.
Alle eingeteilten Aufsichten werden gebeten, zu ihren Diensten frühzeitig (ca. 20 Minuten vorher) zu erscheinen.
Wichtig ist, dass ihr die als PDF-Dokument beigefügten Regeln durchlest und unter allen Umständen beachtet.
Bitte beachtet, dass unter Umständen gesonderte Regelungen der einzelnen Abteilungen festgelegt werden können. Diese erfahrt ihr von den jeweiligen Verantwortlichen.
Eure Vorstandschaft